GRUND- UND BEHANDLUNGSPFLEGE
Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit trotz Alter oder Krankheit so lange wie möglich zu erhalten. Durch die häusliche Pflege kann oftmals ein Krankenhausaufenthalt oder eine Unterbringung verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Pflegewunsch bieten wir Ihnen sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an. Dabei können unsere Pflegeleistungen anteilig mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Im Bereich Grundpflege nach Sozialgesetzbuch SGB XI unterstützen wir Sie in allen möglichen Aufgaben des täglichen Lebens, wie zum Beispiel das An- und Ausziehen, Waschen oder Hilfe bei Ausscheidungen. Wichtig hierbei ist, dass der Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen bekannt sind. Hierfür bieten wir Ihnen zunächst eine intensive Beratung.
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch SGB V beschreibt Pflegeleistungen, die sich mit der medizinischen Versorgung befassen. Ausschlaggebend ist dafür natürlich zunächst die Verordnung eines Arztes, die die notwendigen Maßnahmen verschreiben. Beispielsweise gehören Injektionen, Wundversorgung oder Verbandwechsel in diese Kategorie, die wir als ambulanten Pflegedienst bei Ihnen zuhause vornehmen dürfen.
Die Kosten für die Behandlungspflege können anteilig von den Pflegekassen übernommen werden. Welche Leistung Sie dabei in Anspruch nehmen dürfen, entscheidet Ihr Arzt.
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